Nachsorge / Betreutes Wohnen Rastatt
Die betreute Wohngemeinschaft ist Teil des Angebotes der Fachklinik Fischer-Haus. Es handelt sich um eine Einrichtung nach §§ 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe). Träger der Einrichtungen ist der FISCHER-HAUS e.V. in Gaggenau-Michelbach.
Es stehen 15 Einzelzimmer und entsprechende Gemeinschaftsräume (Küche und Bad) für abstinent lebende Suchtkranke zur Verfügung.
Kurzkonzeption / Behandlungsangebot Nachsorge
Unsere Wohngemeinschaft bietet die Möglichkeit suchtmittelfreien Lebens mit sozialtherapeutischem Behandlungsangebot mit dem Ziel der Verselbständigung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung der Bewohner.
Die Dauer des betreuten Wohnens beträgt 6 - 12 Monate und hat das selbständige Wohnen auf dem freien Wohnungsmarkt zum Ziel. Mit der sozialtherapeutischen Betreuung unserer WG-Bewohner wollen wir Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags und der zukünftigen Lebensgestaltung geben. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung der Eigenaktivität.
Zum sozialtherapeutischen Angebot gehören insbesondere die Gruppentherapie, Einzelgespräche, Hilfestellung beim Ausbau lebenspraktischer Fähigkeiten, bei der Strukturierung des Tagesablaufes und bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche.
Ergänzend bieten wir an:
- Mitarbeit in der Werkstatt für berufliche Integration
- Laufkurse / Lauftherapie
- Gesundheitsorientieres Fitnesstraining
- Angebote im Bereich Glaubens- und Lebensfragen
- Entspannungstraining
- Gehirnjogging
- Freizeitangebote
- Haushaltstraining
Aufnahmekriterien / Indikation
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein regulärer Therapieabschluss. Bewerben können sich Suchtkranke rechtzeitig vor dem Abschluss ihrer stationären Therapie. Senden Sie bitte ein formloses schriftliches Bewerbungsschreiben mit einem Lebens- und Suchtverlauf mit einer kurzen Begründung, warum Sie eine Nachsorgebehandlung anstreben, an:
Fischer-Haus Nachsorge
Schillerstr. 5
76437 Rastatt
Nach einem Probewohnen oder einem Vorstellungsgespräch entscheiden wir über eine Aufnahme. Der zukünftige Bewohner verpflichtet sich, die besonderen Vereinbarungen des Nutzungsvertrages einzuhalten, insbesondere das Abstinenzgebot der Einrichtung. Die Teilnahme an der Gruppentherapie ist verpflichtend. Den regelmäßigen Besuch von Selbsthilfegruppen setzen wir voraus.
Voraussetzung für die abschließende Aufnahme ist eine schriftliche Kostenzusage.
Für die Aufnahme und Fragen zur Aufnahme in der Nachsorge / Betreutem Wohnen in Rastatt wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner: Herr D. Ripken, Soz. Päd. / Soz. Arb. B.A.
Tel.: 07222 / 150974
E-mail:
Nutzungsvertrag
Vor der Aufnahme in unsere Nachsorgewohngemeinschaft ist ein Nutzungsvertrag zu schließen. Der Nutzungsvertrag regelt die Höhe des Nutzungsentgeltes (Kaltmiete zwischen 160.- und 220.- Euro zzgl. Nebenkosten, wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren). Die Kaution in Höhe von 200.- Euro ist vor dem Einzug zu zahlen. Weiterer Bestandteil des Nutzungsvertrages ist, dass der Konsum und Besitz von Suchtmitteln jeglicher Art inner- und außerhalb der Nachsorgewohngemeinschaften verboten ist.
Kostenträger / Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden getragen durch:
- Sozialhilfeträger nach SGB XII (Eingliederungshilfe)
- Selbstzahler
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist in der Regel der Sozialhilfeträger bzw. das örtliche Sozialamt in dessen Bereich Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. aufgehalten haben.
Anfahrt und Lage
Die Betreute Wohngemeinschaft befindet sich zentral in Rastatt hinter dem Festplatz im sog. Dichterviertel in der Schillerstraße 5. .
Anfahrt mit dem PKW:
Aus Richtung Karlsruhe |
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Aus Richtung Offenburg |
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Kontakt
Fischer-Haus Nachsorge
Schillerstr. 5
76437 Rastatt
Ansprechpartner: D. Ripken, Soz. Päd. / Soz. Arb. B.A.
Tel.: 07222 / 150974
Fax: 07222 / 914258
E-mail: